Deutschland / Ratgeber / Selbstständig in Deutschland

Selbstständig in Deutschland 2026: Steuern & Abgaben

Ob Freiberufler oder Gewerbetreibende/r — als Selbstständige/r zahlt man Einkommensteuer auf den Gewinn, ggf. Gewerbesteuer, freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung und leistet vierteljährliche Vorauszahlungen. Diese Seite erklärt das System Schritt für Schritt.

Freiberufler oder Gewerbetreibende/r?

Die steuerrechtliche Einordnung entscheidet über Gewerbesteuer und Gewerbeanmeldung.

§18

Freiberufler (§18 EStG)

  • Keine Gewerbesteuer
  • Keine Gewerbeanmeldung
  • Keine IHK-Pflichtmitgliedschaft
  • Einfachere Buchhaltung (EÜR)

Typische Berufe:

Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure, Steuerberater, Journalisten, Übersetzer, Lehrer, Wissenschaftler, Künstler, IT-Freiberufler (wenn Tätigkeit beratend/konzeptionell ist und §18 erfüllt).

§15

Gewerbetreibende/r (§15 EStG)

  • Gewerbesteuer teilw. anrechenbar (§35 EStG)
  • Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
  • IHK- oder HWK-Pflichtmitgliedschaft
  • Gewerbesteuer ab 24.500 € Gewinn

Typische Berufe:

Händler, Handwerker, Gastronomen, produzierendes Gewerbe, viele IT-Dienstleister (wenn Tätigkeit operativ/handwerklich), Webshop-Betreiber, Makler.

Graubereich IT: Softwareentwickler können je nach Tätigkeit als Freiberufler (§18 EStG) oder Gewerbetreibende eingestuft werden. Entscheidend ist, ob die Tätigkeit überwiegend schöpferisch/beratend ist. Im Zweifelsfall: steuerliche Beratung einholen oder Antrag auf verbindliche Auskunft beim Finanzamt stellen.

Einkommensteuer auf den Gewinn

Selbstständige zahlen Einkommensteuer (nicht Lohnsteuer) auf ihren Gewinn — also Einnahmen minus Betriebsausgaben. Es gilt derselbe progressive Tarif §32a EStG wie bei Arbeitnehmern.

Gewinnermittlung — vereinfachtes Schema

+ Einnahmen (Umsatz/Honorare) 100.000 €
− Betriebsausgaben (Miete, Reisen, Software…) − 25.000 €
= Gewinn (Einnahmen-Überschuss) 75.000 €
− Vorsorgeaufwendungen (KV, PV, RV freiwillig) − ca. 8.500 €
= zu versteuerndes Einkommen (zvE) ≈ 66.500 €

Als Gewinnermittlungsmethode können Selbstständige mit Umsatz unter 600.000 €/Jahr (oder Gewinn unter 60.000 €) die vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen. Größere Gewerbetreibende brauchen eine doppelte Buchführung (Bilanz).

Gewerbesteuer (nur Gewerbetreibende)

Die Gewerbesteuer (GewSt) ist eine Gemeindesteuer auf den Gewerbeertrag. Freiberufler sind komplett befreit. Für Gewerbetreibende gilt:

Gewinn 75.000 €
− Freibetrag (§11 GewStG) − 24.500 €
= Gewerbeertrag 50.500 €
× Steuermesszahl (3.5 %) 1.768 €
× Hebesatz Gemeinde (Ø 400 %)
= Gewerbesteuer (Beispiel) 7.070 €
§35 EStG — Steuerermäßigung: Die gezahlte Gewerbesteuer wird zum 3,8-fachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet. Bei durchschnittlichem Hebesatz (~400 %) hebt sich die Doppelbelastung damit weitgehend auf. Bei niedrigem Hebesatz (Mindestsatz 200 %) bleibt eine Restbelastung.

Der Hebesatz variiert stark nach Gemeinde: München ~490 %, Hamburg 470 %, Berlin 410 %, Gewerbegebiete auf der grünen Wiese teils 200–250 %.

Kranken- und Pflegeversicherung

Anders als Arbeitnehmer sind Selbstständige nicht automatisch in der GKV pflichtversichert. Sie können zwischen zwei Optionen wählen:

Freiwillige GKV

  • Allgemeiner Beitrag: 16.3 % (inkl. Pflege)
  • Zahlen von AN- und AG-Anteil selbst
  • Mindestbemessungsgrundlage: ~1.178 €/Mon.
  • Mindestbeitrag: ~192 €/Mon.

Familienversicherung von Kindern weiterhin möglich.

Private KV (PKV)

  • Beitrag nach Risiko (Alter, Gesundheit)
  • Keine einkommensabhängige Beitragssteigerung
  • Kinder nicht mitversichert (eigene Beiträge)
  • Rückkehr zur GKV schwierig im Alter

Für Junge, Gesunde und Kinderlose oft günstiger.

Zusätzlich fällt Pflegeversicherung an (~3.4 % bei GKV). Kinderlose über 23 Jahre zahlen 4.0 %.

Kleinunternehmerregelung (§19 UStG)

Wer im Vorjahr weniger als 25.000 € Umsatz hatte (und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 € bleibt), kann auf die Umsatzsteuer verzichten.

Vorteile

  • ✓ Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen
  • ✓ Keine monatl. / vierteljährl. UStVA
  • ✓ Weniger Bürokratie, einfachere Buchhaltung
  • ✓ Günstigere Preise gegenüber Privatkunden

Nachteile

  • ✗ Kein Vorsteuerabzug auf Einkäufe
  • ✗ Weniger professionell bei Geschäftskunden
  • ✗ Preiserhöhung nötig, wenn Regelbesteuerung eintritt

Ab 2025: Die Grenze wurde von 22.000 € auf 25.000 € angehoben. Gilt für Freiberufler und Gewerbetreibende gleichermaßen.

Steuervorauszahlungen

Selbstständige zahlen Einkommensteuer (und ggf. Gewerbesteuer) nicht erst nach der Steuererklärung, sondern vierteljährlich im Voraus:

10. März

¼ der Jahressteuer

10. Juni

¼ der Jahressteuer

10. September

¼ der Jahressteuer

10. Dezember

¼ der Jahressteuer

Das Finanzamt setzt die Vorauszahlungen auf Basis des letzten Steuerbescheids fest. Im ersten Jahr werden sie geschätzt. Wer höhere oder geringere Einkünfte erwartet, kann einen Antrag auf Anpassung stellen.

Liquiditätsplanung: Lege laufend 25–35 % deines Gewinns auf einem separaten Konto zurück. So vermeidest du unangenehme Überraschungen bei der Steuernachzahlung oder bei erhöhten Vorauszahlungen im Folgejahr.

Überblick: Was zahle ich als Selbstständige/r?

Abgabe Freiberufler Gewerbetreibende/r
Einkommensteuer
Solidaritätszuschlag ggf. ggf.
Kirchensteuer ggf. ggf.
Gewerbesteuer ✓ (ab 24.500 € Gewinn)
Freiwillige KV (GKV/PKV)
Pflegeversicherung
Umsatzsteuer (ggf.) ggf. ggf.

Quellen: §§15, 18 EStG · §32a EStG · §§11 ff. GewStG · §35 EStG · §19 UStG · GKV-Spitzenverband 2025 · BMF — Stand 2026.

Steuerlast als Selbstständige/r berechnen?

Einkommensteuer, Gewerbesteuer und KV — im Browser, ohne Anmeldung.

Steuerrechner öffnen →